Privatpatienten und Selbstzahler
Psychotherapiefür Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

In meiner Praxis in Mittenwalde (Brandenburg) sowie überregional online arbeite ich verhaltenstherapeutisch mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Methode, die dabei hilft, problematische Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen, besser zu verstehen und gezielt zu verändern. Ziel ist es, gemeinsam neue Strategien für den Umgang mit Herausforderungen zu entwickeln und die psychische Gesundheit nachhaltig zu stärken.
Gern arbeite ich auch orientierend an der Dialektisch-Behavioralen Therapie für Adoleszente (DBT-A) – einem bewährten Ansatz für Jugendliche mit starker emotionaler Belastung, selbstverletzendem Verhalten oder Schwierigkeiten in der Emotionsregulation. Auch das soziale Umfeld, insbesondere die Eltern, wird in den therapeutischen Prozess einbezogen.
Mir ist wichtig, eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung aufzubauen, in der junge Menschen lernen können, ihre eigenen Stärken zu entdecken und neue Wege im Umgang mit sich selbst und anderen zu finden.
Der Weg in die Psychotherapie
Der erste Schritt in eine Psychotherapie ist oft mit Fragen verbunden. Hier erfahren Sie, wie der Einstieg in meiner Praxis abläuft. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsschutz und den jeweiligen Bestimmungen.
- 1
Erstgespräch und Sprechstunde
In einem ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen. Wir besprechen die aktuellen Beschwerden und klären, welche Unterstützung hilfreich sein könnte.
- 2
Probatorische Sitzungen
Es folgen in der Regel bis zu fünf probatorische Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der Klärung des individuellen Therapiebedarfs. Gemeinsam besprechen wir mögliche Behandlungsziele und das weitere Vorgehen.
- 3
Kostenübernahme und Antragstellung
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle nach den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und den benötigten Formularen. Auch die Anzahl erstattungsfähiger probatorischer Sitzungen kann variieren. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
- 4
Beginn der Therapie
Im Anschluss beginnen wir meist mit einer Kurzzeittherapie. Hierfür ist häufig kein ausführlicher Bericht für ein Gutachterverfahren erforderlich, sodass die Kostenübernahme vereinfacht geklärt werden und die Behandlung zeitnah beginnen kann. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle. Bei weiterführendem Behandlungsbedarf kann eine Fortführung als Langzeittherapie beantragt werden.
Abrechnung und Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Über die Behandlungskosten und mögliche Eigenanteile informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung.
Weitere Angebote
